Amtliche Meldung

Vorübergehende Sperrung des Computerprogramms für die Bearbeitung von Wohngeldanträgen

Das Computerprogramm für die Bearbeitung von Wohngeldanträgen wird in Absprache mit dem Finanzministerium durch einen Reformlauf bis einschließlich Mittwoch, 6. Januar 2021, gesperrt.

Demnach ist eine abschließende Bearbeitung von Anträgen in dieser Zeit nicht möglich. „Bitte sehen Sie daher von Anfragen nach dem Bearbeitungsstand ab. Wir bitten um Ihr Verständnis und wünschen Ihnen schöne Festtage“, so die Mitarbeiter der Wohngeldbehörde.

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