Amtliche Meldung

Verlängerung der Überbrückungshilfen

Die Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung Mayen macht auf die ihr vorliegenden Informationen zur Verlängerung der Überbrückungshilfen aufmerksam.

Die Überbrückungshilfe unterstützt Unternehmen, Soloselbständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung besonders stark betroffen sind. Die Überbrückungshilfe II läuft am 31. Dezember 2020 aus. Sie soll nunmehr bis Juli 2021 verlängert und erweitert werden. Hier wird es gegenüber der Überbrückungshilfe II weitere Verbesserungen geben, beispielsweise bei der Ansetzbarkeit von Ausgaben für Instandhaltung, Modernisierungsmaßnahmen oder auch Kosten für Abschreibungen. Bei der Höhe sind anstatt von bislang max. 50.000 EUR pro Monat künftig bis zu 200.000 EUR pro Monat Betriebskostenerstattung möglich. Zu den betroffenen Unternehmen sollen explizit auch Beherbergungsbetriebe und Veranstaltungsstätten gehören, wozu beispielsweise auch Jugendherbergen, Pensionen und Konzerthallen zählen.

Die Überbrückungshilfe III wird erhebliche Verbesserungen insbesondere für Soloselbständige bringen. Betroffene, z. B. aus dem Kunst- und Kulturbereich, sollen künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 5.000 EUR für den Zeitraum bis Ende Juni 2021 als steuerbaren Zuschuss erhalten können. Dazu wird die bisherige Erstattung von Fixkosten um eine einmalige Betriebskostenpauschale (Neustarthilfe) ergänzt. Damit können Soloselbstständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III sonst keine Fixkosten geltend machen können, aber dennoch hohe Umsatzeinbrüche hinnehmen mussten, einmalig 25 % des Umsatzes des entsprechenden Vorkrisenzeitraums 2019 erhalten. Die Neustarthilfe ist aufgrund ihrer Zweckbindung nicht auf Leistungen der Grundsicherung u. ä. anzurechnen.

Der Zuschuss soll, wenn die Antragsvoraussetzungen vorliegen, nicht zurückzuzahlen sein.

Weitergehende Informationen mit Beispielen sind den Internetseiten des BMWi https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html  und des BMF https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/11/2020-11-13-mehr-hilfe-fuer-soloselbstaendige-kultur-und-veranstaltungsbranche.html  zu entnehmen.

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