Amtliche Meldung

Verfahren der Abschlagszahlungen für die außerordentliche Wirtschaftshilfe (Novemberhilfe)

Die Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung Mayen macht auf die ihr vorliegenden Informationen zum Verfahren der Abschlagszahlungen für die außerordentliche Wirtschaftshilfe (Novemberhilfe) aufmerksam.

Ab voraussichtlich 25. November soll eine Antragsstellung über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de möglich sein. Erste Abschlagszahlungen sollen bereits Ende November ausgezahlt werden.

Grundsätzlich erfolgt die elektronische Antragstellung über einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder steuerberatende Rechtsanwälte). Ausgenommen sind Solo-Selbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen. Sie können den Antrag selbst stellen – ohne prüfenden Dritten, sofern sie bisher noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben.

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