Amtliche Meldung

Vergabeprozess für die Vermarktung der Flächen „Im Hombrich“ und „Im Keutel“ zugestimmt

Mayen. Der Mayener Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung den Weg für die Vermarktung der Flächen „Im Hombrich“ und „Im Keutel“ freigemacht. Beide Areale werden gemeinsam im Rahmen eines Vergabeprozess potentiellen Interessenten angeboten. In einem zweistufigen Verfahren wird der Investor mit dem städtebaulich besten Angebot ermittelt und bekommt den Zuschlag für die Flächen. Eine Vorgabe wird sein, dass der Investor sich verpflichten muss, im Keutel eine Hochgarage mit mindestens 240 öffentlichen Stellplätzen zu errichten. Auch muss die Hochgarage zuerst gebaut werden, bevor es im Hombrich zu einer Überbauung kommt.

Für Oberbürgermeister Dirk Meid liegen die Vorteile auf der Hand. „Zum einen erreichen wir durch diese Art der Konzeptvergabe, dass sich hoffentlich viele Investoren für die beiden Bereiche interessieren und ihre Ideen für die Entwicklung dieses Quartiers einbringen. Es handelt sich beim Hombrich um ein Filetstück für die Entwicklung der Mayener Innenstadt.“ In Gesprächen hätten Investoren großes Interesse an beiden Flächen gezeigt. „Zum anderen bekommen wir die Hochgarage ohne Eigenmittel der Stadt und Fördermittel.“ Bislang war geplant, dass im Rahmen des Sanierungsprogramms „Lebendige Zentren“ eine Hochgarage durch die Stadt geplant und gebaut wird unter Inanspruchnahme von Zuschüssen des Landes. Infolge der nun angestrebten Vermarktung der Fläche Hochgarage und der Entscheidung, diese nicht durch die Stadt zu errichten, werden die, für die Hochgarage vorgesehenen Mittel nun frei und können im Rahmen des Sanierungsprogramms an anderer Stelle eingesetzt werden. Alles in allem werden Steuermittel in Millionenhöhe eingespart.

Und es gibt noch einen dritten Vorteil: Bislang war auf dem Grundstück im Keutel nur eine Hochgarage vorgesehen. „Nach Einschätzung von Stadtplanern lässt sich hier aber auch noch Wohnraum schaffen“, so der Stadtchef. „Ein Investor wird die beiden Flächen bestmöglich ausnutzen und damit auch für die Innenstadtentwicklung Mayens das Beste herausholen.“

Eine spezialisierte Anwaltskanzlei wird nun die Ausschreibungskriterien ausarbeiten. Anschließend entscheidet der Stadtrat über die Ausschreibung und die Besetzung der Fachjury, die später die Auswahl des besten Konzeptes zu entscheiden hat. In einem ersten Schritt werden potentielle Investoren zu einer Interessensbekundung aufgefordert. Im zweiten Schritt können ausgewählte Investoren ihre Konzepte einreichen. Der Beschluss über die Ausschreibung soll im nächsten Sitzungslauf nach der Sommerpause erfolgen. Die Vergabe wird dann für das kommende Jahr erwartet.

Bildunterschrift: (Foto: Jürgen Pulger/ Stadt Mayen)

Luftaufnahme des Bereiches Im Keutel

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