Amtliche Meldung

Schnelltestangebot in Mayen

Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein St. Elisabeth Mayen, Stadt Mayen und niedergelassene Apotheker bieten Angebot „Hand in Hand“

Ab 8. März sollen alle Bürgerinnen und Bürger die unbegrenzte Möglichkeit erhalten, sich jederzeit anlasslos und kostenfrei mittels Schnelltest (sog. PoC-Antigentests) auf das Coronavirus testen zu lassen.

Diese Schnelltests werden in Mayen aktuell sowohl von der Coronaambulanz, einem kommunalen Schnelltestzentrum im Bürgerhaus in Hausen als auch von der Reichskronenapotheke Dr. Schlags und der Apotheke im HIT angeboten.

Alle Institutionen haben ihre Öffnungszeiten daher aufeinander abgestimmt.

Schnelltests sind in der Coronaambulanz in der Weiersbach derzeit zu folgenden Zeiten möglich:

 

  • Montag 11:00 – 15:00
  • Dienstags bis Freitag 12:00 – 14:00
  • Samstag 10:00 – 12:00

Mehr Informationen gibt es zeitnah unter https://www.coronaambulanz-myk.de/ .

Das Testzentrum in städtischer Trägerschaft, welches im Bürgerhaus in Hausen derzeit eingerichtet und sodann mit Unterstützung durch die Bundeswehr betrieben werden soll, wird wie folgt öffnen:

  • Montag bis Freitag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Samstags 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Die Möglichkeit zur Terminvereinbarungen im kommunalen Schnelltestzentrum wird zeitnah unter www.mayen.de/schnelltest zur Verfügung stehen.

Die Apotheke Schlags bietet zu folgenden Öffnungszeiten Testmöglichkeiten:

  • Montag – Freitag von 8:30 Uhr bis 10:30 Uhr sowie von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Anmeldungen sind über das Terminvergabeportal online möglich, dieses findet man unter www.schlags-apotheke.de .

Die Apotheke im HIT bietet Schnelltests zu folgenden Zeiten an:

  • Montags 9 – 11 Uhr
  • Mittwochs 13 – 15 Uhr
  • Freitags 16 – 19 Uhr

Termine können ebenfalls online unter https://www.apotheke-im-hit.de/ vereinbart werden.

Die Öffnungszeiten der Coronaambulanz sowie des in städtischer Trägerschaft stehenden Testzentrums werden in der kommenden Woche noch einmal überprüft und bei Bedarf entsprechend ausgedehnt.

Letztlich sind die handelnden Akteure bestrebt, aufgrund der Beschlüsse der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und den Ministerpräsidenten der Länder vom 03.03.2021 zeitnah entsprechende Kapazitäten bereitzustellen.

 

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