Amtliche Meldung

Kanalsanierung im Bereich der Treppenanlage Römerstieg

Vollsperrung der Straße Römerhügel und der Treppenanlage Römerstieg

Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung beginnt am Montag, 7. Juni 2021 mit den erforderlichen Kanalsanierungsmaßnahmen im Bereich der Treppenanlage Römerstieg. Für die Vorarbeiten am 7. und 8. Juni muss daher die Straße Römerhügel und der Treppenanlage Römerstieg jeweils in der Zeit von 8 bis 21 Uhr vollständig gesperrt werden.

Die eigentlichen Sanierungsarbeiten werden am 17. Juni und 18. Juni ebenso unter Vollsperrung des oben genannten Bereichs in der Zeit von 8 Uhr bis 21 Uhr durchgeführt. In diesem Zeitraum ist auch die Treppenanlage für den Fußgängerverkehr gesperrt.

Der Mischwasserkanal wird auf einer Länge von ca. 90 m mittels Schlauchlinern in geschlossener Bauweise saniert. Durch dieses Verfahren verkürzt sich, im Gegensatz zu einer Kanalerneuerung in offener Bauweise, die Dauer der erforderlichen Maßnahme um mehrere Monate. Durch die erforderlichen Aufstellflächen der Fahrzeuge und Geräte der ausführenden Firma, wird es jedoch in dem betroffenen Bereich zu Verkehrseinschränkungen kommen.

Da es sich bei den Straßen Römerhügel und Römerstieg um Sackgassen handelt, ist es leider unvermeidbar, dass die Häuser und Garagen im hinteren Bereich für die Dauer der Arbeiten nicht angefahren werden können.  Die Anwohner werden gebeten, falls notwendig ihre Fahrzeuge außerhalb zu parken. Die fußläufige Erreichbarkeit der Grundstücke ist während der gesamten Bauzeit gewährleistet.

Im Nachgang zu den oben genannten Arbeiten erfolgen noch die erforderlichen Sanierungsarbeiten im Bereich der Schächte und Zuläufe. Hierbei wird es zu punktuellen Verkehrseinschränkungen kommen, deren genauer Zeitpunkt aktuell noch nicht feststeht, und den betroffenen Anwohnern in einem separaten Schreiben durch die ausführende Firma mitgeteilt wird.

Der Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Stadt Mayen bittet die Anwohner und die Verkehrsteilnehmer um entsprechende Beachtung und um Verständnis für die erforderliche Baumaßnahme.

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