Amtliche Meldung

Gastronomie, Kultur und Veranstaltungen auch weiterhin nicht möglich

Der 22. März 2021 geistert seit dem Öffnungsplan der Bundesregierung vom 8.März in den Köpfen vieler Gastronomen, Kulturschaffender und Veranstalter umher. So hatte die Bundesregierung nach der letzten Ministerpräsidentenkonferenz lange geforderte Öffnungsperspektiven in Form eines Diagramms veröffentlicht, das auf den 22.3. als frühestmöglichen Termin zur Öffnung verwies. Abhängig von einer Inzidenz unter 50. Diese Regelung wurde in Rheinland-Pfalz bislang jedoch nicht in geltendes (Landes)Recht umgesetzt.

Den Städten und Gemeinden ist es daher leider eben noch nicht möglich, die Wiedereröffnung entsprechender Betriebe zuzulassen. So ist auch nach dem 22. März u. a. noch nicht mit Öffnungen der Außengastronomie zu rechnen. Hierzu bedarf es einer neuen Fassung der Corona-Bekämpfungsverordnung, die aktuell noch nicht vorliegt.

Die Stadtverwaltung Mayen bittet insofern alle Betroffenen weiterhin um Geduld und hofft auf das Verständnis der gesamten Bevölkerung. Nur gemeinsam können wir wirksam gegen die Pandemie ankämpfen. Verfrühte Öffnungen haben im schlechtesten Fall nur ein erneutes, unkontrolliertes Wachstum der Fallzahlen zur Folge. Das gilt es zusammen zu verhindern.

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