Amtliche Meldung

Verwaltung bietet zum Jahreswechsel Notdienste

In den neusten Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und –präsidenten der Länder am 13. Dezember wurde festgelegt, dass zur Reduzierung von Kontakten seitens der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu prüfen ist, in wie weit Betriebsstätten über die Feiertage geschlossen werden können.

Daher schränkt auch die Stadtverwaltung ihre Öffnung zwischen den Feiertagen ein, um Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren und einen Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu leisten.

Wichtige Bürgerdienste werden aber auch „zwischen den Jahren“ angeboten. Der Besuch des Rathauses ist grundsätzlich nur nach Terminvereinbarung möglich. Selbstverständlich bleiben alle Termine, die für die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr vereinbart wurden, bestehen.

Auch sind Mitarbeiter vom 28. – 30.12. vor Ort, um neue Termine zu vereinbaren und Mängelmeldungen zu bearbeiten.

Es wird darum gebeten, Termine vorzugsweise online unter https://www.mayen.de/Rat-und-Verwaltung/Corona/Kontaktmoeglichkeiten-und-Oeffnungszeiten/ oder auch telefonisch unter 02651-88-4013 auszumachen.

Viele Dienstleistungen der Stadtverwaltung sind auch unabhängig von den Öffnungszeiten online verfügbar unter https://www.mayen.de/Rat-und-Verwaltung/Digitale-Stadt/ .

Überdies ist die Bereitschaft des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Stadt Mayen bei entsprechenden Notfällen auch an den Feiertagen unter Tel. 02651 / 2714 erreichbar.

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