Amtliche Meldung

Überbrückungshilfe wird verlängert

Die Stadtverwaltung Mayen macht auf Folgendes aufmerksam: Die Überbrückungshilfen sind nochmals bis zum 31. Dezember 2021 als Überbrückungshilfe III Plus verlängert worden. Für Soloselbstständige erfolgt ebenfalls eine Verlängerung der Neustarthilfe Plus. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember können Soloselbständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 € Unterstützung erhalten.

Die Bundesregierung stellt damit auch weiterhin umfassende Hilfen für Unternehmen und Soloselbstständige in der Corona-Pandemie zur Verfügung. Die Wirtschaftshilfen wurden dafür nochmals erweitert und Höchstbeträge weiter erhöht.

Restart-Prämie

Die Restart-Prämie läuft plangemäß im September aus. Mit ihr wurde gezielt der Übergang vom Lockdown hin zur Wiederöffnung erleichtert und galt für die Monate Juli, August, September 2021. Der Eigenkapitalzuschuss, zur Substanzstärkung besonders stark und andauernd betroffener Unternehmen, wird auch über den September hinaus bis Dezember 2021 zur Verfügung stehen.

FAQ zur Überbrückungshilfe III Plus und zur Neustarthilfe Plus

Die FAQ werden momentan überarbeitet und zeitnah veröffentlicht. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Die Antragsbearbeitung und Auszahlung liegen in der Verantwortung der Länder.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/09/20210908-details-zur-verlaengerung-der-ueberbrueckungshilfen-bis-jahresende-geeint.html

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