Amtliche Meldung

Sommerferien – Reisezeit – gültige Ausweisdokumente

MAYEN. Ist Ihnen das auch schon einmal passiert? Kurz vor der Abfahrt in den lang ersehnten Urlaub der Schreck beim Blick in den Personalausweis – abgelaufen! Auch vor den Sommerferien kommen immer wieder aufgeregte Bürgerinnen und Bürger ins Mayener Rathaus, weil plötzlich der gebuchte Urlaub in Gefahr ist. Denn: Ohne gültige Ausweispapiere ist eine Reise ins Ausland nicht möglich. Der Oberbürgermeister der Stadt Mayen rät daher, frühzeitig die Gültigkeit vom Personalausweis bzw. Reisepass zu überprüfen. Im Regelfall vergehen zwischen Antragstellung und Aushändigung der fälschungssicheren Ausweisdokumente  ca. 2 bis 3 Wochen.  Und nicht vergessen: Auch Kinder benötigen bei Fahrten ins Ausland Ausweispapiere!

Oft fällt es erst auf, dass der Personalausweis oder Reisepass schon abgelaufen ist, wenn die Abfahrt oder auch der Abflug in den Urlaub unmittelbar bevorsteht. Für Kinder sind oftmals gar keine Ausweispapiere vorhanden. Dann ist guter Rat – im wahrsten Sinne des Wortes – teuer. Denn vorläufige Papiere kosten natürlich ebenfalls Gebühren, zudem gibt es Reiseländer, die diese  Dokumente nicht akzeptieren. Vor allem Reisen in die USA sind dann unmöglich.

 

Vielen Bürgern ist nicht bekannt,  dass auch bei Fahrten ins europäische Ausland Ausweispapiere zwingend vorgeschrieben sind. Auch wenn es an den innereuropäischen Grenzen immer weniger Kontrollen gibt, entbindet dies nicht von der Pflicht der Mitführung von Ausweispapieren. Wer bei einer Personenkontrolle zum Beispiel in den benachbarten Niederlanden ohne Papiere angetroffen wird, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Sollte der Personalausweis abgelaufen sein, muss unverzüglich  ein neuer Ausweis beantragt werden. Jeder Deutsche ist verpflichtet einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald er 16 Jahre alt ist. Wenn man dies vergisst, kann sogar ein Verwarnungsgeld verhängt werden.

Verlängerungen von Personalausweisen oder Reisepässen sind nicht möglich. Für beide Ausweisdokumente gilt: Für die Neubeantragung ist unbedingt persönliches Erscheinen beim Einwohnermeldeamt, für Einwohner der Stadt Mayen also bei der Stadtverwaltung Mayen im Rathaus Rosengasse, notwendig, denn der Ausweisantrag muss persönlich unterschrieben werden, bei der Beantragung von Reisepässen werden Fingerabdrücke genommen.

Weiterhin werden für den Antrag der alte Personalausweis bzw. Reisepass benötigt, auch wenn dieser ungültig bzw. abgelaufen ist. Bei erstmaliger Ausstellung des Personalausweises muss ggf. auch eine Geburts- oder Abstammungsurkunde vorgelegt werden. Ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild mit einer guten Ausleuchtung und einem hellen Hintergrund ist ebenfalls erforderlich.

Ein Hinweis zur Gültigkeit: Personalausweise und Reisepässe sind bei Personen bis 24 Jahren 6 Jahre gültig, bei Personen über 24 Jahren 10 Jahre. Kinderreisepässe werden mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr ausgestellt, längstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr.

Für Kinder, die ins Ausland mitreisen, gilt. Es muss ein Kinderreisepass oder auch gegebenenfalls ein Reisepass oder ein Personalausweis  ausgestellt sein ( die Beratung über die notwendigen Papiere bekommen sie bei der Passbehörde ).

Das jeweilige Passdokument wird auf Antrag der Personensorgeberechtigten – also Eltern oder Betreuer – ausgestellt. Dazu ist die Vorlage der Geburts- bzw. Abstammungsurkunde notwendig und grundsätzlich die Unterschrift beider Elternteile bzw. aller Betreuer.  Für Kinder jeden Alters wird ein biometrietaugliches Lichtbild gefordert.

Um Wartezeiten zu vermeiden bittet die Passbehörde um eine vorherige Terminvereinbarung über die Homepage www.mayen.de

Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag jeweils von 08.30 bis 12 Uhr, Donnerstag von 08.30 bis 16 Uhr durchgehend, zusätzlich  am ersten Samstag im Monat von 10 bis 12 Uhr.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.mayen.de

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