Amtliche Meldung

Satzung zum wiederkehrenden Beitrag wird zeitnah veröffentlicht

Mayen. Bereits im Jahr 2021 wurde durch den Stadtrat die Einführung des wiederkehrenden Beitrags (WKB) beschlossen. Nun soll zeitnah die Veröffentlichung der entsprechenden Satzung erfolgen. Gleichzeitig wird auch die entsprechende Verschonungssatzung veröffentlicht, mittels der Grundstückseigentümer, die in der Vergangenheit einen Einmalbeitrag gezahlt haben, je nach Höhe des Beitrags und Zeitpunkt der jeweiligen Maßnahme außenvor gelassen werden.

Mit dem WKB für den Straßenausbau werden die Kosten für Sanierungen und Neuausbau auf alle Beitragszahler umgelegt und nicht nur die betroffenen Anlieger. Damit können in den nächsten Jahren in Mayen wieder dringend nötige Sanierungsmaßnahmen an den städtischen Straßen umgesetzt werden. Welche Straßen ausgebaut werden, entscheiden die städtischen Gremien. Die im jeweils kommenden Jahr geplanten Ausbaumaßnahmen werden im Vorjahr mit den Eigentümern abgerechnet.

Die Datenermittlung im Zusammenhang mit dem wiederkehrenden Beitrag ist derzeit im vollen Gange. Nach Abschluss der Ermittlungen werden die Bürger über ein Informationsschreiben über die für das jeweilige Grundstück ermittelten Daten informiert.

Ab Veröffentlichung der Satzung können weiter die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema über die Homepage der Stadt unter www.mayen.de nachgelesen werden.

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