Amtliche Meldung

Private Modernisierungen können ab sofort auch im Erweiterungsgebiet des Sanierungsgebietes „Nordöstliche Innenstadt“ gefördert werden

Mayen. In der Julisitzung 2021 hat der Stadtrat der Stadt Mayen die einheitlich für beide Sanierungsgebiete gültige Modernisierungsrichtlinie für Investitionen im privaten Bereich beschlossen, welche mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 31. August 2021 Rechtskraft erlangt hat. Für die Eigentümer der Liegenschaften in den beiden Sanierungsgebieten bedeutet dies, die Chance auf eine Förderung privater Modernisierungsarbeiten auf Basis der Modernisierungsrichtlinie der Stadt Mayen. Die förderfähigen Maßnahmen können bis zu 40% der berücksichtigungsfähigen Gesamtkosten gefördert werden. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 30.000 €.

Im aktuellen Sanierungsgebiet „Nordöstliche Innenstadt“ wird von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht. Voraussetzung ist eine umfassende Sanierung, das heißt, dass sich die Sanierungsmaßnahme aus mehreren Einzelmaßnahmen zusammensetzen muss, die zu einer nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes des gesamten Gebäudes beitragen.

Grundsätzlich müssen die Fördermittel vor Baubeginn der Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten bei der Stadtverwaltung, Fachbereich 3 – Räumliche Planung, beantragt werden. Es wird empfohlen vor der Antragstellung telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufzunehmen. Die Modernisierungsrichtlinie sowie weitere Informationen erhalten Sie zudem auf der Internetseite zum Förderprogramm unter www.lebendige-zentren-mayen.de oder bei Benjamin Franzen unter der 02651 / 705 63 49 oder benjamin.franzen@mayen.de .

 

Bildunterschrift: (Foto: Stadt Mayen)

Zu Bild 1: Judenschule im Hombrich vor der Modernisierung

Zu Bild 2: Judenschule im Hombrich nach Modernisierung

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