Amtliche Meldung

Mayen nimmt kommunale Wärmeplanung in Angriff

Mayen. In den letzten Tagen wurde das viel diskutierte „Heizungsgesetz“ im Bundestag beschlossen. Dieses sieht vor, dass im Falle eines nicht mehr reparierbaren Defektes der Heizungsanlage die Verpflichtung zur Umstellung auf eine Heizungsanlage mit erneuerbaren Energien spätestens zum 30. Juni 2028 greift. Welche Heizungsanlagen wo eingebaut werden sollen, wird im Rahmen einer kommunalen Wärmeplanung untersucht und festgelegt.

Bei der kommunalen Wärmeplanung handelt es sich um eine Untersuchung, des Wärmebedarfes innerhalb der Kommune. Auf Basis des Wärmebedarfes und der vorhandenen Möglichkeiten, wie z.B. vorhandene Fernwärmenetze wird für unterschiedliche Gebiete ermittelt, mit welchen Heizungstechniken die dort stehenden Gebäude zukünftig beheizt werden müssen.

Die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung ist umfangreich und erfordert viel Knowhow. Daher erfolgt diese durch externe Planungsbüros.

Da die Kosten für die Erstellung des kommunalen Wärmeplanes selbst bei kleineren Kommunen wie Mayen häufig bei über 100.000 € liegen, fördert der Bund die Kosten für die Erstellung der Wärmeplanung bis zu 100%. Diese hohe Förderung gibt es jedoch nur noch in diesem Jahr. Um diese hohe Förderung mitzunehmen und gleichzeitig bei dem wichtigen Zukunftsthema nicht den Anschluss zu verlieren, bereitet die Stadt Mayen daher aktuell die Förderantragsstellung vor, damit diese in den nächsten Wochen erfolgen kann.

Nach dem Erhalt der Förderbewilligung, welche voraussichtlich 6 – 12 Monate nach Antragstellung eingehen wird, kann das Projekt ausgeschrieben und beauftragt werden. Die Bearbeitungszeit für die Erstellung des Wärmeplanes hängt von vielen Faktoren ab, sodass deren Dauer aktuell noch nicht abgeschätzt werden kann. Erst nach Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung werden die im Wärmeplan festgelegten Maßnahmen wie beispielsweise der Bau oder die Erweiterung eines Fernwärmenetzes, Stück für Stück geplant und umgesetzt.

Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis dafür, dass aufgrund der Vielzahl von externen Faktoren, wie der Antragsbearbeitung und der externen Wärmeplanerstellung ein konkreter Zeitplan für die Erstellung der Wärmeplanung zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich ist. Die Stadt wird jedoch in unregelmäßigen Abständen den aktuellen Stand zur Erstellung der Wärmeplanung bekannt geben.

Ansprechpartner:

Helge Lippert

Stadtverwaltung Mayen

Klimaschutzmanager

Rathaus Rosengasse

Zimmer 414

Tel: 02651 88-1503

Mail: Helge.Lippert@Mayen.de

 

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