Amtliche Meldung

Kreis erlässt neue Allgemeinverfügung

Oberbürgermeister Meid appelliert an die Mayener Bürgerinnen und Bürger die Regeln einzuhalten!

Der 7-Tage-Inzidenzwert für den Kreis Mayen-Koblenz liegt seit Sonntag über 100. Aus diesem Grund musste die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Lockerungen der letzten Zeit zurück nimmt. Die wesentlichen, neuen Einschränkungen ab 1. April (leider kein Aprilscherz) sind wie folgt:

  • der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer Person eines weiteren Hausstands gestattet, wobei Kinder bis einschließlich sechs Jahre nicht mitgezählt werden
  • die Außengastronomie ist geschlossen, Abhol-, Bring- und Lieferdienste sind zulässig
  • es gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 21 – 5 Uhr

Die gesamte Allgemeinverfügung mit allen weiteren Regelungen im Detail findet man unter www.mayen.de/Corona.

„Diese Regelungen, insbesondere auch die Ausgangssperre, werden kontrolliert“, erläutert Oberbürgermeister Dirk Meid und ergänzt: „Aber auch unabhängig von der Anwesenheit der Ordnungskräfte, appelliere ich an jeden Bürger und jede Bürgerin die geltenden Regeln einzuhalten. Ich weiß, es ist nochmal ein harter Einschnitt für uns alle, doch genau jetzt kommt es auf jeden an. Vermeiden Sie Kontakte, beachten Sie die Regeln, tragen Sie Maske und halten Sie Abstand! Nur so können wir gemeinsam unser Gesundheitssystem stützen und diese kritische Phase der Pandemie überwinden!“

OB Meid richtet sich mit diesem Appell auch besonders an die Besucher der Innenstadt. Das frühlingshafte Wetter hatte dort in den letzten Tagen zu stärkerem Betrieb geführt. „Wir alle freuen uns, die ersten Sonnenstrahlen in der Fußgängerzone und speziell auf dem Marktplatz zu genießen. Dabei darf Abstand halten und Maske tragen aber nicht in Vergessenheit geraten“, so Meid, der darauf aufmerksam macht, dass das Ordnungsamt auch dort regelmäßig präsent sein wird.

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