Amtliche Meldung

Klimaschutz – auch ein Thema für Mieter!

Nicht nur Eigenheimbesitzer haben die Möglichkeit, über verschiedene Förderprogramme Zuschüsse für klimafreundliche Investitionen zu erhalten. Auch Mieter können profitieren, wenn sie in den Klimaschutz investieren. Der Klimaschutzmanager der Stadtverwaltung Mayen, Helge Lippert, gibt einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten:

Energieberatung & Energieeinsparung im Mietobjekt

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) übernimmt die Beratungskosten für eine Energieberatung, daher können auch Mieter einen kostenlosen „Basis Check“ der Verbraucherzentralen in Anspruch nehmen. Bei diesem ca. einstündigen Termin in der Mietswohnung gibt der Energieberater individuelle Tipps, wie man mit geringem Aufwand und Kosten den Energieverbrauch senken kann. Weitere Informationen erhält man auf der Homepage des BMWI unter https://www.deutschland-machts-effizient.de/KAENEF/Redaktion/DE/Foerderprogramme/A-energieberatung-verbraucherzentrale-bundesverband.html

 

Durch den Wechsel der Thermostatköpfe kann man auch in der Mietwohnung den Wärmeverbrauch um 5%-20% verringern. Der Wechsel der Thermostatköpfe ist auch für Heimwerker problemlos möglich und auf der Homepage von CO2 Online beschrieben. https://www.co2online.de/energie-sparen/heizenergie-sparen/thermostate/thermostate-wechseln-anleitung/.
Wenn man umzieht, kann man die Thermostatköpfe abmontieren und mitnehmen und die Alten wieder montieren. Gute programmierbare Thermostate sind bereits für unter 20€ pro Stück erhältlich. Bereits nach wenigen Jahren haben sich die Investitionskosten amortisiert.

E-Fahrzeuge und E-Ladestation

Seit 1. Januar wird in Deutschland eine CO2 Steuer erhoben. Diese macht das Autofahren durch höhere Kraftstoffkosten erheblich teurer.
Konkret bedeutet dies bei einer Fahrstrecke von 15.000 km und einem Verbrauch von 6 Litern Diesel oder 7 Litern Superbenzin auf 100km eine Kostensteigerung von rund 70 € im Jahr. In den Folgejahren wird die CO2 Steuer und damit die Kraftstoffkosten weiter steigen. Mit der Anschaffung eines E-Fahrzeugs kann man sich von diesen Entwicklungen jedoch unabhängig machen.

Der Staat fördert die Anschaffung von E-Fahrzeugen mit einem Listenpreis von bis zu 40.000€ mit einem Bonus von 6.000€ Netto. Außerdem gibt der Hersteller noch einen Rabatt in Höhe von 3.000€ Netto auf den Listenpreis – insgesamt also ein Rabatt in Höhe von 9.000€!

Um die Bundesförderung in Höhe von 6000€ zu erhalten, muss man einen entsprechenden Antrag stellen unter https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Neuen_Antrag_stellen/neuen_antrag_stellen.html.
Weitere übersichtliche Informationen gibt es unter https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/kaufen/foerderung-elektroautos/ .

Die Errichtung einer Wallbox (E-Ladestation) zum Laden von E-Fahrzeugen ist auch für Mieter möglich, die über einen eigenen Stellplatz verfügen.
Diese haben ein Recht auf eine eigene Wallbox. Sie müssen dafür zwar beim Vermieter einen Antrag stellen, dieser kann aber nicht grundsätzlich abgelehnt werden. Die Kosten für die E-Ladestation und deren Anschluss muss man allerdings als Mieter übernehmen.
Die Wallbox bleibt aber auch im Eigentum des Mieters bei einem möglichen Umzug. Die KFW Bank bezuschusst die Errichtung der Wallbox mit 900 € https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Ladestationen-f%C3%BCr-Elektroautos-Wohngeb%C3%A4ude-%28440%29/.
Bei Kosten von ca. 700€ für eine Wallbox und 300-2000€ für den Anschluss der Ladestation kann über diese Förderung bereits ein Großteil der anfallenden Kosten gedeckt werden. Einige Stromanbieter bieten Bestandskunden zusätzlich eine weitere Förderung an

Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.