Amtliche Meldung

Grabmalprüfungen werden noch im Juli durchgeführt

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht hat die Stadt Mayen als Friedhofsträger die Aufgabe alle Grabmale auf deren Standfestigkeit, gemäß den Unfallverhütungsvorschriften -Friedhöfe und Krematorien- zu überprüfen, um etwaigen Unfallgefahren für die Friedhofsbesucher wirksam begegnen zu können.

Die Unfallverhütungsvorschriften schreiben unter anderem vor, dass einmal jährlich die Standsicherheit der Grabmale überprüft wird.

Die Prüfung war bereits im letzten Jahr von der Stadtverwaltung Mayen beauftragt worden, musste jedoch aufgrund der Corona-Pandemie verschoben werden. Die Prüfungen auf den Friedhöfen der Stadt Mayen (also auch Stadtteile) sind in der Zeit vom 26. – 30. Juli vorgesehen und werden wie im Jahr 2019 von einem unabhängigen Sachverständigen durchgeführt.

Die Prüfung erfolgt beschädigungsfrei mit modernsten Geräten. Dabei ist es erforderlich, dass die Grabmale den Druck von 0,3 kN Stand halten. Es erfolgt keine Rüttelprobe (mit der Hand am Grabmal rütteln).

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