Amtliche Meldung

Gebühren für Sondernutzungen werden auch 2021 nicht fällig

Vor dem Hintergrund der aktuellen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie sollen Einzelhandel und besonders die Gastronomie auch im nächsten Jahr weiterhin unterstützt werden.

Darum hat der Stadtrat in der gestrigen Sitzung beschlossen auf die Sondernutzungsgebühren 2021, sowohl für die Gastronomen in der Außenbewirtschaftung, als auch für den innerstädtischen Einzelhandel, zu verzichten.

Außerdem werden den Gastronomen in der Innenstadt weiterhin kostenfreie Erweiterungsflächen für die Außenbewirtung zur Verfügung gestellt.

Ein Antrag auf Erweiterung der Außenflächen kann jederzeit bei dem Marktamt der Stadt Mayen gestellt werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Marktmeister Horst Krämer, 02651 88 2111, Horst.kraemer@mayen.de.

„An alle Bürgerinnen und Bürger richte ich den Appell, bitte kaufen Sie Ihre Weihnachtsgeschenke nicht online ein, sondern nutzten Sie die Angebote vor Ort. Bestellen Sie bei Ihrem Lieblingsrestaurant, verschenken Sie Gutscheine aus der heimischen Gastronomie. Jeder kann dazu beitragen, dass unsere schöne Stadt auch nach der Pandemie noch liebens- und lebenswert ist“, so Oberbürgermeister Dirk Meid.

Bildunterschrift: (Foto von Jennifer Bohse/Stadt Mayen)

Die Stadt Mayen wird auf Sondernutzungsgebühren für die Nutzung von Außenflächen wie diese auch 2021 verzichten.

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