Amtliche Meldung

Entgelte für die Abwasserbeseitigung werden zum Jahreswechsel erweitert und angepasst:

wkB Abwasser – anhand eines Praxisbeispiels

Vor wenigen Tagen informierte der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Mayen (AWB) bereits über die Einführung und die wesentlichen Grundlagen der wiederkehrenden Beiträge Abwasser zum 01. Januar 2022 über die Presse und diverse soziale Medien.

Seit vielen Jahren erhebt der AWB verbrauchsabhängige Benutzungsgebühren für die leitungsgebundene Abwasserbeseitigung.

Die Schmutzwasserbeseitigungsgebühr ist abhängig von der tatsächlichen eingeleiteten Schmutzwassermenge je Kubikmeter. Die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr ist abhängig von der bebauten, befestigten und angeschlossenen Fläche in der Einheit Quadratmeter. Bis zum 31. Dezember 2021 verteilen sich die Entgelte der Abwasserbeseitigung wie folgt:

Gebühr Schmutzwasserbeseitigung                         2,41 €/m³

Gebühr Niederschlagswasserbeseitigung                0,64 €/m²

 

Die nun eingeführten wiederkehrenden Beiträge für die Schmutzwasserbeseitigung und für die Niederschlagswasserbeseitigung werden dabei für die Möglichkeit der Einleitung erhoben und sind damit im Gegenteil zu den Benutzungsgebühren verbrauchsunabhängig. Die Höhe des wiederkehrenden Beitrags hängt vor allem von der Grundstücksgröße ab.

Ab dem 01. Januar 2022 werden sich die Entgelte der Abwasserbeseitigung wie folgt verteilen:

Gebühr Schmutzwasserbeseitigung                         2,12 €/m³

wkB Abwasser Schmutzwasserbeseitigung             0,04 €/m²

Gebühr Niederschlagswasserbeseitigung                0,52 €/m²

wkB Abwasser Niederschlagswasserbeseitigung     0,13 €/m²

„Die Entgelte werden gerechter. Baulückeneigentümer/-innen haben zukünftig einen Teil der Kosten für die leitungsgebundene Abwasserbeseitigung mitzutragen. Schließlich werden die öffentlichen Abwasseranlagen ebenso für diese vorgehalten. Der tatsächliche Verbrauch wird für alle Verbraucher günstiger.“, so Werkleiter Florian Sabel.

Eine beispielhafte Berechnung:

Situation:

Ein Grundstück ist 400m² groß. Das Wohnhaus hat zwei Vollgeschosse (Faktor 1,2). Die Schmutzwassermenge des Haushaltes / der exemplarischen Familie liegt bei 120 m³. Es sind 150 m² bebaute und befestigte Fläche an den Kanal angeschlossen. Die zulässige Grundflächenzahl beträgt 0,4 (Faktor 0,4).

Jährliches Entgelt bis zum 31. Dezember 2021

Gebühr Schmutzwasserbeseitigung:

120 m³ x 2,41 €/m³ = 289,20 €

Gebühr Niederschlagswasserbeseitigung:

150 x 0,64 €/m² = 96,00 €

Summe Entgelt 2021: 385,20 €

 

Jährliches Entgelt ab dem 01. Januar 2022

Gebühr Schmutzwasserbeseitigung:

120 m³ x 2,12 €/m³ = 254,40 €

wkB Schmutzwasserbeseitigung:

400 m² x 1,2 x 0,04 €/m² = 19,20 €

Gebühr Niederschlagswasserbeseitigung:

150 m² x 0,52 €/m² = 78,00 €

wkB Niederschlagswasserbeseitigung:

400 m² x 0,4 x 0,13 €/m² = 20,80 €

Summe Entgelt 2022: 372,40 €

 

Weiterführende Informationen zur Einführung des „wkB Abwasser“ können ab Anfang 2022 dem Internetauftritt des AWB (https://www.awb-mayen.de/) unter der entsprechenden Rubrik online abgerufen werden. Bei Fragen bezüglich dieser wiederkehrenden Beiträge steht die zuständige AWB-Mitarbeiterschaft gerne zur Verfügung (E-Mail: info@awb-mayen.de, Tel. 02651 / 9667-60).

 

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