Amtliche Meldung

Einmalige Änderung der Nachtabschaltung bei der Straßenbeleuchtung

Mayen. Im Zuge einer Beleuchtungsfahrt wird eine einmalige Änderung der Zeiten der Nachtabschaltung bei der Straßenbeleuchtung erforderlich.

Am 4. Oktober findet die Nachtabschaltung im gesamten Stadtgebiet daher einmalig nicht von 24 – 5 Uhr statt, sondern von 21 – 5 Uhr.

Eine solche Beleuchtungsfahrt wird von der ENM, dem Vertragspartner für die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung, einmal in jedem Quartal durchgeführt. Sie dient der Überprüfung der Funktion und auch der Schaltungen in Bezug auf die Nachtabschaltung.

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