Amtliche Meldung

Einkaufen nach Terminvereinbarung in Mayen möglich

Durch die schnelllebigen Regelungen, abhängig von Inzidenzwerten, herrscht zum Teil Unsicherheit in der Mayener Bevölkerung, was im Bereich Einzelhandel und Gastronomie derzeit möglich ist.

Aktuell gilt:

  • Die Gastronomie ist geschlossen, Abhol-, Bring- und Lieferdienste sind aber erlaubt.

 

  • Geschäftes des täglichen Bedarfs sind geöffnet, der Zutritt ist mit FFP2- oder OP-Maske erlaubt. Die Personenbegrenzung wird vor Ort, z.B. mit zur Verfügung gestellten Einkaufskörben, geregelt.

 

Zur diesen Geschäften gehören:

  • Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln,
  • Getränkemärkte, Drogerien, Babyfachmärkte,
  • Verkaufsstände auf Wochenmärkten, deren Warenangebot den zulässigen Einzelhandelsbetrieben entspricht,
  • Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser,
  • Tankstellen,
  • Banken und Sparkassen, Poststellen,
  • Reinigungen, Waschsalons,
  • Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen,
  • Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte,
  • Großhandel,
  • Blumenfachgeschäfte,
  • Gärtnereien, Gartenbaubetrieben, Gartenbaumärkten

 

 

  • Geschäfte, die nicht zum täglichen Bedarf gehören, dürfen nur nach Terminvereinbarung besucht werden. Termine können auch kurzfristig vereinbart werden. Wie die Terminvergabe erfolgt, regelt jedes Geschäft selbst. Erlaubt ist ein Besuch dann ausschließlich alleine oder mit Personen des eigenen Hausstandes. Die Maskenpflicht ist ebenso zu beachten.

 

Für das Termin-Shopping ist kein negativer Corona-Test erforderlich.

 

„Einige Menschen sind in diesen Tagen aufgrund der Fülle der Regeln verunsichert, was sie dürfen und was nicht, würden aber den lokalen Handel eigentlich gerne unterstützen“, erläutert Oberbürgermeister Dirk Meid. „Deswegen möchten wir aufklären: Ja, Sie können und dürfen in Mayen immer noch in jedem Geschäft einkaufen. Zu beachten sind nur Abstand- und Maskenpflicht und je nach Art des Geschäft ist eine Terminvereinbarung nötig.“

 

Oberbürgermeister Meid verbindet diese Aufklärung auch mit dem Appell: „Kaufen Sie lokal ein, nutzen Sie Bestell- und Lieferservice vor Ort, besonders auch im Bereich der Gastronomie. So können wir alle dazu beitragen, dass unsere Innenstädte auch nach den Pandemie noch lebendig und liebenswert sind.“

 

Um sich zu informieren, was man darf, gibt es viele Möglichkeiten: Neben der Berichterstattung in der Presse sind für die Regelungen vor Ort insbesondere die offiziellen Kanäle der Stadt Mayen – die Homepage www.mayen.de  sowie der Facebook-Kanal www.facebook.com/StadtMayen – sowie die des Landkreis Mayen-Koblenz – www.kvmyk.de und www.facebook.com/KreisverwaltungMayenKoblenz – hilfreich. Auch Apps, wie z.B. die „Darf ich das?“-App, die je nach Standort auf die aktuell geltenden Regelungen des jeweiligen Landkreises verweist, können helfen.

 

Im Zweifelsfall gilt: Fragen Sie bei der Stadtverwaltung nach. Die Mitarbeiter stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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