Amtliche Meldung

Das Ordnungsamt informiert: Was ist derzeit in der Gastronomie erlaubt?

Derzeit liegt der Landkreis Mayen-Koblenz stabil mit seiner Inzidenz unter 100. Daher ist der Betrieb der Außengastronomie in Mayen bereits möglich. Voraussetzung für den Gastronomiebesuch ist jedoch ein negativer Schnelltest oder der Nachweis, dass man vollständig geimpft oder genesen ist.

Weitere Lockerungen sind angedacht: Hierzu hat der Ministerrat des Landes Rheinland-Pfalz ein dreistufigen „Perspektivplan Rheinland-Pfalz“ verabschiedet. Dieser regelt Öffnungsperspektiven in drei Stufen in den jeweiligen Landkreisen und Städten nach Inzidenz-Werten.

Die Stufe 2 wurde nunmehr auch mit der 21. Corona-Bekämpfungsverordnung in geltendes Recht überführt: Danach darf ab dem 21. Mai 2021 die Innengastronomie öffnen, wenn der Inzidenzwert im jeweiligen Landkreis für fünf aufeinanderfolgende Werktage unter 50 liegt. Dieser Wert ist derzeit für Mayen-Koblenz jedoch noch nicht erreicht.

Für den Besuch der Innengastronomie ist aber auch dann ein negativer Schnelltest erforderlich, es sei denn die Gäste gelten als vollständig geimpft oder genesen.

Zum 2. Juni 2021 soll die 3. Stufe in Kraft treten, welche die Öffnung der Innengastronomie bereits für Kommunen vorsieht, die einen Inzidenzwert unter 100 aufweisen. Die Pflicht zur Vorlage eines negativen Testergebnisses – bzw. Nachweis der Impfung oder Genesung – bleibt weiterhin bestehen.

Bei Unsicherheiten, was derzeit erlaubt ist, steht das Ordnungsamt, Frau Kreucher, unter Telefonnummer 02651/ 88 3404 den Gastronomen gerne für Auskünfte zur Verfügung.

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