Amtliche Meldung

Corona-Pandemie und Kindertagesstätten: Richtiges Verhalten beim Infektionsfall

Die Stadtverwaltung Mayen macht darauf aufmerksam, dass Eltern bzw. Erziehungsberechtigte sich im Fall einer Corona-Infektion innerhalb der Familie auch in Bezug auf die Kita, die ihr Kind normalerweise besucht, an die Vorgaben der Corona-Verordnung halten müssen.

Sofern im eigenen Hausstand eine Person positiv auf Covid-19 getestet wird, darf das Kind die Kita nicht besuchen, sondern befindet sich zunächst – unabhängig von einem eigenen Testergebnis – als Hausstandsangehöriger in Quarantäne. Erst wenn die Quarantäne beendet ist, darf das Kind wieder die Kita besuchen.

Um mögliche Infektionsketten zu unterbrechen, sollte der Verdachts- bzw. Infektionsfall der Kindergartenleitung in jedem Fall gemeldet werden.

Bei einem Infektionsfall innerhalb einer Kita-Gruppe sollen ab 31. Januar neue Regelungen greifen: Bildungsministerin Stefanie Hubig hat angekündigt, dass bei einem Corona-Fall in der Kita die ganze Gruppe nach Hause müsse. Alle Kindern müssen sich einem Schnelltest in einem offiziellen Schnelltestzentrum unterziehen. Wenn dieser dann negativ ausfällt, können die Kinder am nächsten Tag die Kita wieder besuchen. Das Testergebnis ist vorzuweisen.

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