Auch Mayener können staatliche Finanzhilfen zum Wiederaufbau beantragen
Das Land Rheinland-Pfalz und der Bund gewähren staatliche Finanzhilfen zum Wiederaufbau für Betroffene des Hochwassers und Starkregens am 14./15. Juli 2021 – und zwar in den Landkreisen Ahrweiler, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und in der kreisfreien Stadt Trier.
Darauf macht die Stadtverwaltung Mayen die in ihrem Einzugsgebiet betroffenen Bürgerinnen und Bürger aufmerksam.
Antragsberechtigt sind
- Private, Vereine, Stiftungen, Religionsgemeinschaften sowie andere Einrichtungen
- Unternehmen und Freie Berufe
- Land- und Forstwirtschaft und Weinbau
- Kommunen und sonstige Träger öffentlicher Infrastruktur
- Kommunen und sonstige Träger im Bereich Wasser- und abfallwirtschaftliche Einrichtungen
Antragsdokumente und weitere Informationen findet man unter https://wiederaufbau.rlp.de/ .
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