Amtliche Meldung

3G Regelung im Mayener Rathaus

Ab dem 01. Dezember, gilt auch für Besucherinnen und Besucher beim Betreten des Mayener Rathauses und der Außenstellen die 3G Regelung (geimpft, genesen oder getestet). Ebenso ist in der gesamten Verwaltung eine medizinische Maske oder FFP2-Maske zu tragen.

Folgende Personengruppen sind von der 3G Regel betroffen: Einwohner/-innen mit einem Anliegen an die Verwaltung im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeiten, Teilnehmerinnen und Teilnehmer dritter Institutionen und Organisationen an Besprechungen, Fortbildungen und ähnlichen Veranstaltungen, Vertreter/-innen der von der Stadt beauftragten Dienstleistungsunternehmen oder deren Handlungsgehilfen einschließlich entsprechender Unterauftragnehmer sind von dieser Regelung betroffen.

Die Mitarbeiter*innen am Empfang der Stadtverwaltung Mayen führen eine Kontrolle der entsprechenden Nachweise während der regulären Öffnungszeiten durch. Sollten Termine außerhalb der regulären Öffnungszeiten liegen oder bei einer Außenstelle stattfinden, wird die Kontrolle durch die jeweilige Organisationseinheit durchgeführt.

Die gewohnten Servicezeiten sind montags bis mittwochs von 08.30 – 12.00 Uhr, donnerstags von 08.30 – 18.00 Uhr durchgehend und freitags von 08.30 – 12.00 Uhr. Das Einwohnermeldeamt hat zudem am ersten Samstag im Monat geöffnet.

Es wird darum gebeten Termine vorzugsweise online unter: https://www.mayen.de/Rat-und-Verwaltung/Corona/Kontaktmoeglichkeiten-und-Oeffnungszeiten/ zu vereinbaren. Ein Termin kann selbstverständlich auch telefonisch unter 02651-88-4013 vereinbart werden. Im Übrigen steht für einfache Auskünfte auch die Behördenhotline 115 zur Verfügung.

Mit Hilfe der Terminvereinbarungen kann sichergestellt werden, dass es zu keinen Warteschlangen kommt und jeder zur vereinbarten Zeit sein gewünschtes Anliegen erledigen kann. . „Bitte machen Sie daher von unserem Angebot Gebrauch und vereinbaren Sie einen Termin, bevor Sie das Rathaus aufsuchen“, appelliert auch Oberbürgermeister Dirk Meid an die Bevölkerung.

Weiterhin macht der Stadtchef darauf aufmerksam, die geltenden Hygienerichtlinien und Kontaktbeschränkungen beim Besuch des Rathauses zu berücksichtigen.

Neben diversen digitalen Formularen, weist die die Stadtverwaltung weiterhin darauf hin, dass eine Reihe von Verwaltungsleistungen auch vollständig online in Anspruch genommen werden können: An- und Abmeldung beim Umzug, die Beantragung einer einfachen und erweiterten Meldebescheinigung, das Einrichten einer Übermittlungssperre, die Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis, der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses, der Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, An- und Abmeldung eines Hundes, die Meldung eines Fund- und Verlustgegenstandes, die Beantragung von Akteneinsicht in Bau-und Teilungsgenehmigungen, die Beantragung eines Bewohnerparkausweises sowie die Anmeldung einer Verbrennung von pflanzlichen Abfällen (Verbrennungsanzeige).

 

Gerne können Sie bei Fragen oder Anregungen auch unser Kontaktformular unter https://desktop.rlpdirekt.de/#/anfragen/stellen nutzen.

 

 

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